Was ist die GRIF?

In der RAL-Gütegemeinschaft GRIF e.V. (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung - Instandhaltungs-Richtlinien und Fachlehrgänge e.V.) sind Hersteller von Feuerlöschgeräten sowie Hersteller von Löschwassertechnik vertreten.

Diese bieten

  • gütegesicherte Schulungen für die Wartungsdienste.
  • gütegesicherte Instandhaltungsanweisungen für Feuerlöscher und/oder Löschwassertechnik.

Die gütegesicherten Instandhaltungsanweisungen werden mit höchstem Qualitätslevel individuell für jeden angebotenen Feuerlöscher erstellt. Die Gütegemeinschaft legt darüber hinaus den Mindestinhalt und die Qualitätsanforderungen an die Instandhaltungsanweisungen im Detail fest. So werden die Wartungsdienste optimal in die Lage versetzt, die Geräte instand zu halten.

Die Schulungen für Feuerlöscher-Prüfer, zur Instandhaltung der Löschwassertechnik sowie anderer handbetätigter Geräte berücksichtigen den neuesten Stand der Technik. Die Qualität der Schulungen wird regelmäßig von der Gütegemeinschaft überwacht und beurteilt. In regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen sorgt die Gütegemeinschaft für das gleich bleibend hohe Qualitätsniveau der Ausbilder.

Zweck der GRIF e.V. ist es, die Güte der Instandhaltungs-Richtlinien und der darauf aufbauenden Fachlehrgänge für handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung zu sichern. Die Leistungen, deren Güte gesichert ist, müssen mit dem jeweiligen Gütezeichen der GRIF e.V. (Feuerlöscher oder Löschwassertechnik) gekennzeichnet sein.

Aufgabe ist es, zum einen im Rahmen der Gütezeichensatzung die Gütezeichenbenutzer zu verpflichten, nur solche Leistungen, deren Güte tatsächlich gesichert ist, mit dem Gütezeichen zu kennzeichnen. Zum anderen müssen sämtliche Vorgänge, die sich mit der Gütesicherung befassen, überwacht werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Mitglieder die Gütebestimmungen einhalten.

Für die Verleihung und Führung des Gütezeichens hat die GRIF e.V. Durchführungsbestimmungen herausgegeben. Diese regeln neben der Verleihung auch die Benutzung und Überwachung des Gütezeichens. Auch die Ahndung von Verstößen ist geregelt.

Jeder Gütezeichenbenutzer muss einen Verpflichtungsschein unterzeichnen, mit dem er sich sämtlichen Regularien der Gütegemeinschaft bis hin zu Vertragsstrafen bei Verstößen unterwirft.